Recht Bäume nach Vorstellung der Gemeinde
Nach dem Urteil des Landgerichts Bonn vom 4.6.2013 – 8 S 309/12 – steht dem Privateigentümer kein Verzicht auf Bepflanzung und Verschönerung der Baumscheiben zu. Demgegenüber kann der Nachbar als Privateigentümer auch nicht die Entfernung von Bäumen im öffentlichen Bereich verlangen. Die Gemeinde...