Pflanzenschutz Notfallzulassung für Verimark in Gewächshaus-Fruchtgemüse
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf eine Notfallzulassung (auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) für das Mittel Verimark (Wirkstoff: Cyantraniliprole) erlassen.
























