Ergänzung der Überbrückungshilfe III Gartenbauproduzenten können verderbliche Ware anrechnen lassen
Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt außerordentlich die veröffentliche Ergänzung zur Überbrückungshilfe III, wonach Hersteller von verderblicher Ware für den Garten- und Gemüsebau sowie Zierpflanzenerzeuger die Sonderregelung für Einzelhändler in Anspruch nehmen können.