Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Brandschutz im Betrieb ernst nehmen
Elektroinstallationen müssen alle vier Jahre von einer Elektrofachkraft überprüft werden. Für nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel gilt ein jährlicher Turnus. Diese Fristen können sich verkürzen, wenn es die Betriebs- und Umgebungsbedingungen verlangen. Ob dies der Fall ist, ergibt sich aus...