Kommentar
Das Pflegerisiko der Eltern in die Finanzplanung einbeziehen
Frau Maier, 58 Jahre, verheiratet, ist Mutter zweier in Ausbildung befindlicher Kinder. Sie bekam den von ihr bewirtschafteten landwirtschaftlichen Hof von ihrer Mutter Else im Rahmen eines Übergabevertrages geschenkt mit dem Vorbehalt des lebenslangen, unentgeltlichen Wohnrechts nebst Pflegeverpflichtungen für die Mutter.
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Der Kontakt zwischen Frau Maier und ihrer 83-jährigen und in Folge eines Schlaganfalls im Pflegeheim untergebrachten Mutter brach auf Grund eines persönlichen Zerwürfnisses vor fast zehn Jahren ab. Auf Grund der nötigen Heim-Unterbringung ihrer Mutter kann Frau Mayer als Hofnachfolgerin die vereinbarte Pflege nicht erfüllen. Das Sozialamt teilt Frau Maier eines schönen Tages mit, dass es die Unterhaltsansprüche der Mutter gegen sie auf sich übergeleitet hat und fordert Unterhalt für die im Pflegeheim lebende Mutter. Zuerst gibt es Ärger mit dem Ehemann und dann auch noch mit den Geschwistern über die Aufteilung der Unterhaltsforderungen des Amtes. Frau Meier ist nervlich am Ende. Die Eheleute Maier stehen in einer überalternden...
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