Betriebe in der Eigenverantwortung Corona-Arbeitsschutzverordnung außer Kraft
Aufgrund der weiter rückläufigen Corona-Infektionszahlen, ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung am 26. Mai 2022 außer Kraft getreten. Betriebe sind nun in der Eigenverantwortung, den Schutz ihrer Beschäftigten vor dem Coronavirus sicherzustellen.
























