Pflanzenschutz Widerruf der Zulassung von Mitteln mit dem Wirkstoff S-Metolachlor
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 23. April 2024 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff S-Metolachlor. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff S-Metolachlor nicht erneuert wurde.























