GAP Bundeslandwirtschaftsminister wirbt für Zustimmung zum Vorschlag der EU-Kommission
Die EU-Kommission hat am 31. Januar 2024 vorgeschlagen, dass Landwirtinnen und Landwirte in diesem Jahr von dem verpflichtenden Mindestanteil an Brachflächen zum Schutz der Artenvielfalt und Böden (GLÖZ 8) abweichen können. Der Vorschlag wird nun mit den Mitgliedstaaten abgestimmt.























