Unterstützung nach Hochwasser Unbedenklichkeitsbescheinigung für helfende Unternehmen
Infolge des Hochwassers helfende Unternehmen sind nicht von allen formellen Anforderungen befreit. Um sich auf öffentliche Aufträge bewerben zu können, kann die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft erforderlich sein.