Pflanzenschutz Notfallzulassung für Maxim XL zur Anwendung in frischen Kräutern
Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine befristete Notfallzulassung hat für das Pflanzenschutzmittel Maxim XL erteilt.
























