Pflanzenschutz Notfallzulassung für Proman gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter
Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Proman erteilt.
























