Pflanzenschutz Notfallzulassungen für Proman und Verimark
Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Proman (BCP222H) und Verimark erlassen.
























