Pflanzenschutz aktuell Erweiterung der Zulassung nach Artikel 51
Gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter im Freiland mit 5 l/ha in 300 bis 400 l Wasser/ha, ab Frühjahr vor oder nach dem Auflaufen der Unkräuter mit maximal einer Behandlung, im Ackerbau in Ackerbohne sowie im Gemüsebau in Speisezwiebel, Knoblauch, Schalotte und Porree, in Speisezwiebel...