Sozialversicherungspflicht Prüfdienste auf Irrwegen
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Rheinland-Pfalz beruft sich bei Betriebsprüfungen aktuell auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 2018, in dem entschieden wurde, dass bei einem Jahreseinkommen von insgesamt 91.670 Euro zusätzliche Einkünfte aus einer kurzfristigen...






















