
EU macht Weg für neue Züchtungtstechniken frei
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten hat sich für eine weitgehende Regelung zur neuen genomischen Techniken (NGT) ausgesprochen.
von BMLEH erschienen am 10.01.2026Aus Sicht des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) und des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFRT) ist es sachgerecht, dass künftig Pflanzen und Produkte mit Veränderungen, die so auch in der Natur oder durch herkömmliche Züchtungsmethoden entstehen hätten können, vom EU-Gentechnikrecht ausgenommen werden sollen (Kategorie 1/NGT-1). Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Biotechnologie als Schlüsseltechnologie zu fördern und ihre Anwendung regulatorisch zu erleichtern, auch mit Blick auf die neuen genomischen Techniken.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat das Trilogergebnis zum NGT-Pflanzen-Verordnungsvorschlag am 19. Dezember 2025 mit qualifizierter Mehrheit angenommen. Vereinbart wurde darin insbesondere der Transparenzansatz bei der Patentierung kombiniert mit einer freiwilligen Lizenzerklärung, sowie eine Kennzeichnung auf Saatgutebene, beides in Bezug auf die sogenannten NGT-1-Pflanzen. Für sie soll das klassische Gentechnikrecht in Zukunft nicht mehr greifen. Das Europäische Parlament muss der Trilog-Einigung nun noch zustimmen.







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