Pflanzenschutzmittel „Flint“ Teilwiderruf der Zulassung hinsichtlich der Anwendung an Blattkohle
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat zum 29. Juni 2024 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Flint (Zulassungsnummer: 024657-00) hinsichtlich der unten aufgeführten Anwendung im Freiland widerrufen. Diese Anwendung ist nicht mehr zulässig.



















