Notfallzulassungen im Obstbau Anwendung ab 2025 nur mit Verbandsmitgliedschaft
Für Gemüseanbauer, die auch Baumobst, Erdbeeren oder Strauchbeeren anbauen: Ab dem 1. Januar 2025 dürfen die im Obstbau beantragten „53er“-Notfallmittel für Pflanzenschutzmaßnahmen nur noch von Mitgliedsbetrieben in einem Landesverband oder anderem der Bundesfachgruppe Obstbau angehörigen Verband...