Glasflügelzikaden Notfallzulassung im Zuckerrübenanbau
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 31. März 2025 für mehrere regulär zugelassene Pflanzenschutzmittel eine Notfallzulassung gegen Glasflügelzikaden im Zuckerrübenanbau für einen Zeitraum von 120 Tagen erteilt.