Pflanzenschutz aktuell
Kartoffeln und Obst: Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für einige Pflanzenschutzmittel eine Notfallzulassung für einen begrenzten Zeitraum erteilt. Hier lesen Sie, welche Mittel betroffen sind.
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- Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Novodor FC (Wirkstoff: Bacillus thuringiensis sp. tenebrionis) eine Notfallzulassung gegen Larven (Stadien 1 bis 4) des Kartoffelkäfers in Kartoffel im ökologischen Anbau für die Zeit vom 21. April bis zum 19. August 2021 erteilt. Das Mittel kann bei Befallsbeginn ab Schlüpfen der ersten Larven (BBCH 31 bis 79) mit 5 l/ha gespritzt werden (auch als Unterblattbehandlung). Maximal vier Behandlungen im Abstand von mindestens 5 Tagen. Wartezeit: F.
- Promanal HP (Wirkstoff: Paraffinöl) ist wieder gegen Blattläuse als Virusvektoren in Kartoffel zur Pflanzguterzeugung ab dem 21. April bis 20. August 2021 befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel kann nach Warndienstaufruf bzw. ab Erreichen der Bekämpfungsschwelle in den Stadien BBCH 10 bis 24 maximal dreimal im Abstand von 3 Tagen mit 3,5 l/ha, in den Stadien BBCH 25 bis 91 maximal zweimal im Abstand von 7 Tagen mit 7 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Wartezeit: F. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgender Mindestabstand ist einzuhalten: 90 % - 20 m. Nach einem Einsatz von Promanal HP können aussortierte Pflanzkartoffeln zu Lebens- und Futtermittelzwecken verwendet werden.
- Movento 100 SC (Wirkstoff: Spirotetramat) ist für 120 Tage gegen Nymphen und erwachsene Apfelblutläuse in Apfel ab dem 19. April bis zum 16. August 2021 zugelassen. Das Mittel kann nach der Blüte nach Befallsbeginn und ab Warndienstaufruf (BBCH 69 bis 72) mit 0,75 l/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 2,25 l/ha) in maximal 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gesprüht werden. Es sind maximal zwei Behandlungen im Abstand von mindestens 14 Tagen möglich (maximal 4,5 l/ha bei 2 Behandlungen). Wartezeit: 21 Tage.
- Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden, dies gilt auch für Unkräuter.
- Zur Verwirrung des Johannisbeerglasflüglers in Johannis- und Stachelbeere wurde das Pheromon Isonet Z (Wirkstoffe: (E,Z)-2,13-Octadecadien-1-ylacetat und (E,Z)-3,13- Octadecadien-1-ylacetat) vom 26. April bis zum 24. August 2021 für 120 Tage zugelassen. Ab Stadium BBCH 71 werden vor Beginn des Falterfluges und nach Warndienstaufruf 330 Dispenser/ha aufgehängt. Wartezeit: F.
- Vertimec Pro (Wirkstoff: Abamectin) ist gegen den Gemeinen Birnblattsauger in Birne vom 19. April bis zum 16. August 2021 für 120 Tage zugelassen. Vertimec Pro kann ab Blühende (BBCH 69 bis 71) nach Warndienstaufruf mit 0,375 l/ha und je Meter Kronenhöhe (maximal 0,75 l/ha, maximal 2 m Kronenhöhe) in maximal 500 l Wasser/ha und je Meter Kronenhöhe gesprüht werden. Es ist maximal eine Behandlung möglich. Wartezeit: 28 Tage. Das Mittel ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden, dies gilt auch für Unkräuter. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen. Folgende Mindestabstände sind einzuhalten: 90 % - 20 m, 95 % - 15 m. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 5 m vorhanden sein (NW705). Wenn Feldraine, Hecken oder Gehölzinseln angrenzen, ist zudem die Anwendungsbestimmung NT109 zu beachten.
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