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Pflanzenschutz

Notfallzulassung für Asulox in Spinat und frischen Kräutern

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Asulox erlassen.

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Appel
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Danach darf das Herbizid mit dem Wirkstoff Asulam auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 unter anderem gegen Senecio- und Polygonum-Arten in Spinat und frischen Kräutern zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung für Asulox in Spinat und frischen Kräutern gilt für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 28. August 2021.

Eine detaillierte Übersicht zu allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL.

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