Mehr Verdienst im Minijob
Ab dem 1. Januar 2026 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90?Euro steigen. Ein Jahr später ist eine weitere Erhöhung auf 14,60?Euro geplant. Diese Anpassungen betreffen nicht nur Vollzeitbeschäftigte, sondern auch Minijobberinnen und Minijobber.
von Minijob-Zentrale erschienen am 06.08.2025Doch wer bestimmt eigentlich, wie hoch der Mindestlohn sein soll? Und wie wirkt sich der neue Mindestlohn auf die Verdienstgrenze im Minijob aus? Ein Blick hinter die Kulissen zeigt, was bei Minijobs künftig gilt.
Was ist der gesetzliche Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Jahr 2015 eingeführt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen zu schützen und eine faire Bezahlung sicherzustellen. Er gilt für fast alle Beschäftigten über 18 Jahre. Somit natürlich auch für Minijobberinnen und Minijobber. Im Jahr 2025 liegt er bei 12,82 Euro pro Stunde.
Wie hoch soll der Mindestlohn 2026 und 2027 sein?
Die Mindestlohnkommission hat beschlossen:
- Zum 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto pro Stunde.
- Zum 1. Januar 2027 folgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro brutto pro Stunde.
Welche Auswirkung hat der neue Mindestlohn auf Minijobs?
Seit Oktober 2022 ist die Verdienstgrenze im Minijob dynamisch und orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Erhöht sich der Mindestlohn, so erhöht sich auch die Verdienstgrenze im Minijob.
Die Berechnung der Verdienstgrenze erfolgt nach dieser Formel: Mindestlohn x 130 : 3
Das Ergebnis wird jeweils auf volle Eurobeträge aufgerundet.
Auf die Verdienstgrenze von Minijobs wirkt sich die geplante Erhöhung des Mindestlohns konkret wie folgt aus:
- Im Jahr 2026 steigt die Verdienstgrenze im Minijob auf 603 Euro.
- Im Jahr 2027 erfolgt eine erneute Anpassung auf 633 Euro.
Wie hat sich der Mindestlohn seit seiner Einführung entwickelt?
Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Januar 2015 eingeführt und betrug 8,50 pro Stunde. Seitdem wird er regelmäßig angepasst. So hat sich der Mindestlohn seit 2015 entwickelt:
Wer entscheidet über die Höhe des Mindestlohns?
Über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns entscheidet die sogenannte Mindestlohnkommission. Sie ist ein Gremium, das über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland berät und eine entsprechende Empfehlung ausspricht. Die Kommission setzt sich zusammen aus:
- einer oder einem Vorsitzenden,
- drei Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmerseite,
- drei Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberseite und
- zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft ohne Stimmrecht.
Regelmäßig alle zwei Jahre gibt die Mindestlohnkommission eine Empfehlung für die Anpassung des Mindestlohns. Sie orientiert sich dabei an der allgemeinen Lohnentwicklung und der jeweiligen Beschäftigungslage. In der Regel setzt die Bundesregierung anschließend die Empfehlung der Mindestlohnkommission per Verordnung um.
Wann gilt der gesetzliche Mindestlohn?
Der Minijob ist kein Sonderfall beim Mindestlohn: Auch hier gilt der gesetzliche Mindestlohn. Das ist ein entscheidender Schutzmechanismus für Minijobberinnen und Minijobber und Teil des Gleichbehandlungsgrundsatzes am Arbeitsmarkt.
Der gesetzliche Mindestlohn legt jedoch lediglich die rechtlich verbindliche Untergrenze für den Stundenlohn fest – mehr zu verdienen ist selbstverständlich erlaubt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Minijobbern jederzeit einen höheren Stundenlohn zahlen.
Darüber hinaus gibt es in einigen Branchen verbindliche Tarifverträge, die branchenspezifische Mindestlöhne vorschreiben. Diese liegen oftmals über dem gesetzlichen Mindestlohn und gelten unabhängig von der Art der Beschäftigung – also auch für Minijobs. Arbeitgeber und Beschäftigte sollten deshalb unbedingt prüfen, ob ein gesonderter Tarifvertrag gilt, der zu beachten ist.
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