Teilwiderruf der Zulassung von SpinTor hinsichtlich der Anwendung gegen Minierfliegen, Thrips spp. an Salate, Endivien im Gewächshaus
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 9. Dezember 2022 die Zulassung des Pflanzenschutzmittels SpinTor mit dem Wirkstoff Spinosad für die Anwendung gegen Minierfliegen, Thrips spp. an Salate, Endivien im Gewächshaus (Anwendungs-Nr. 005314-00/12-002) widerrufen.
- Veröffentlicht am

Diese Anwendung im Gewächshaus ist ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben von der Entscheidung unberührt.
Hintergrund
Die bestehenden Rückstandshöchstgehalte (RHG) von Spinosad wurden gemäß der Verordnung (EG) 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs überprüft. Mit der Verordnung (EU) 2022/1406 der Kommission wurden die RHG für einige Kulturen abgesenkt. Diese RHG können dann nicht sicher eingehalten werden. Daher wurden die o. g. Anwendungen widerrufen.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.