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Online-Befragung zu unlauteren Handelspraktiken

Um landwirtschaftlichen Erzeugerinnen und Erzeugern in den Handelsbeziehungen mit umsatzstarken Unternehmen den Rücken zu stärken und für mehr Fairness in der Lebensmittellieferkette zu sorgen, wurden im Juni 2021 durch das Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz (AgrarOLkG) zahlreiche unfaire Handelspraktiken verboten, die zuvor gerade kleinere Betriebe klar benachteiligt haben. Knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten des AgrarOLkG wird nun evaluiert, wie die Verbote unlauterer Handelspraktiken wirken

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Appel
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Um auch Erkenntnisse aus erster Hand zu gewinnen, sollen diejenigen nach ihren Erfahrungen befragt werden, die tagtäglich Lieferbeziehungen verhandeln: Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die Befragung richtet sich im Schwerpunkt an Erzeugerinnen und Erzeuger sowie Lieferantinnen und Lieferanten von Lebensmitteln, Agrar- und Fischereierzeugnissen. Aber auch gewerbliche Käufer von Lebensmitteln, Agrar- und Fischereierzeugnissen sind eingeladen, an der Befragung teilzunehmen. Die Unternehmen sind aufgerufen, sich zahlreich zu beteiligen und in den Evaluierungsprozess einzubringen.

Die Befragung führt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt und unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) durch.

Die Befragung findet online vom 16. Januar 2023 bis zum 3. Februar 2023 statt. Sie erfolgt anonym. Aus den Antworten werden keine Rückschlüsse auf die Identität der Umfrageteilnehmenden gezogen. Über folgende Links kann an der Befragung teilgenommen werden:

Wenn als Verkäufer (Erzeuger/Lieferant) geantwortet wird:

https://survey.lamapoll.de/Evaluierung-des-AgrarOlkG-Strang-A/

Wenn als Käufer geantwortet wird:

https://survey.lamapoll.de/Evaluierung-des-AgrarOlkG-Strang-B/

Im Sommer 2023 wird dem Deutschen Bundestag der Evaluierungsbericht vorgelegt, der auch die Ergebnisse der Befragung enthalten wird.

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