BVL hebt Anordnung zum sofortigen Ruhen für Notfallzulassungen auf
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Damit sind die Notfallzulassungen für die nachfolgenden Metalaxyl-M-haltigen Beizmittel ab sofort wieder gültig:
Apron XL:
- Notfallzulassung gültig vom 8. November 2022 bis bis 07.03.2023 gegen Auflaufkrankheiten (Pythium-Arten), Falschen Mehltau (Frühbefall) Saatgutbehandlung an Buschbohne, Radieschen, Feldsalat, Spinat, Rucola-Arten, frischen Kräutern, Möhre und roter Beete, Saatgutbehandlung
- Notfallzulassungen gültig vom 19. Dezember 2022 bis 17. April 2023 bzw. gültig vom 21. Dezember 2022 bis 19. April 2023, gegen Auflaufkrankheiten (Pythium-Arten), Falschen Mehltau (Frühbefall) an Saatgut von Buschbohne, Radieschen, Feldsalat, Spinat, Rucola-Arten, frischen Kräutern, Speisezwiebel, Möhre, Weißkohl, Beten sowie Auflaufkrankheiten (Pythium-Arten) an Stangenbohne, Stangenbohne (Greening-Projekt), zur Saatgutbehandlung bzw. zur Aussaat vom 01.02.2023 bis 31.05.2023
MAXIM XL:
- Notfallzulassung gültig vom 1. Dezember 2022 bis 30. März 2023, gegen Auflaufkrankheiten, Falschen Mehltau (Frühbefall) an frischen Kräutern außer Salvia officinalis zur Aussaat vom 31. März 2023 bis 27. Juli 2023.
WAKIL XL:
- Notfallzulassung gültig vom 16. November 2022 bis 15. März 2023, gegen Fusarium-Arten, Botrytis cinerea, Falschen Mehltau (Peronospora pisi), Brennfleckenkrankheit (Ascochyta pisi), Pythium-Arten an Erbse und Futtererse sowie Fusarium-Arten, Pythium-Arten an Buschbohne zur Verbringung von Saatgut nach Portugal, Griechenland, Frankreich, Ungarn, Finnland und Kroatien.
Für eine weitere Notfallzulassung für WAKIL XL (gültig vom 3. Januar bis 2. Mai 2023, gegen Fusarium-Arten, Botrytis cinerea, Falschen Mehltau (Peronospora pisi), Brennfleckenkrankheit (Ascochyta pisi), Pythium-Arten an Garten-Erbse und Futtererbse sowie gegen Fusarium-Arten, Pythium-Arten an Buschbohne zur Produktion von Saatgut und zum Export nach Italien bleibt dagegen laut der Angaben auf der BVL-Webseite die Anordnung des Ruhens bis auf Weiteres bestehen. Für die von dieser Notfallzulassung betroffenen Anwendungen bleibt die Freilandverwendung des mit WAKIL XL behandelten Saatgutes somit weiterhin verboten. Zusätzlich umfasst das Verbot auch die Behandlung von Saatgut, das ausschließlich für die Freilandverwendung vorgesehen ist.
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