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Pflanzenschutz

Widerruf der Zulassung von Mitteln mit dem Wirkstoff S-Metolachlor

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 23. April 2024 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff S-Metolachlor. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff S-Metolachlor nicht erneuert wurde.

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Appel
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Die folgenden Zulassungen werden widerrufen:

Name Zulassungsnummer
Dual Gold 024587-00
EFICA 960 EC 024587-60
Innoprotect Dual Gold 024587-61
Gardo Gold 024613-00
Primagram Gold 024613-60

Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis zum 23. Juli 2024. Diese Fristen ergeben sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2024/20 und dem Pflanzenschutzgesetz. Der Widerruf gilt mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

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