Notfallzulassungen für die Mittel Flowbrix und Exgon
Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Notfallzulassungen für die Pflanzenschutzmittel Flowbrix und Exigon erlassen.
- Veröffentlicht am

Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Fungizid Flowbrix (Wirkstoff: Kupferoxychlorid) im Freiland zur Bekämpfung von Auflaufkrankheiten an Ölkürbis angewendet werden. Die Notfallzulassung für Flowbrix gilt für den Zeitraum vom 4. März bis zum 1. Juli 2022.
Gemäß einer weiteren vom BVL erteilten Notfallzulassung darf das Insektizid Exigon (Wirkstoff: Beauveria bassiana, Stamm BOV1) zwischen dem 4. März und 1. Juli 2022 Feld- und Waldmaikäfer u. a. im Baum- und Beerenobst zum Einsatz gebracht werden.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.