Apron XL: Notfallzulassung für mehrere Kulturen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Apron XL erlassen.
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Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Fungizid mit dem Wirkstoff Metalaxyl gegen Auslaufkrankheiten und Falschen Mehltau (Frühbefall) zur Saatgutbehandlung bei Buschbohnen, Radieschen und Feldsalat, Spinat, Rucola-Arten, frischer Kräuter, Speisezwiebeln, Möhre, Stangenbohnen und Beten eingesetzt werden.
Die Notfallzulassung für Apron XL gilt für den Zeitraum vom 10. März bis zum 7. Juli 2022.
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