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Pflanzenschutz

Widerruf der Zulassung der Mittel mit dem Wirkstoff Indoxacarb

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 19. März 2022 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Indoxacarb. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Indoxacarb nicht erneuert wurde.

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Die folgenden Zulassungen werden widerrufen:

Name Zul.-Nr.
STEWARD 024629-00/00
AVAUNT 007147-00/00
KN128OPZ 008318-00/00
SINDOXA 00A135-00/00

 

Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 19. September 2022 und eine Aufbrauchfrist bis zum 19. September 2022. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnungen (EU) 2021/2081. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.

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