Widerruf der Zulassung der Mittel mit dem Wirkstoff Indoxacarb
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 19. März 2022 die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Indoxacarb. Grund für den Widerruf ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Indoxacarb nicht erneuert wurde.
- Veröffentlicht am
Die folgenden Zulassungen werden widerrufen:
Name | Zul.-Nr. |
STEWARD | 024629-00/00 |
AVAUNT | 007147-00/00 |
KN128OPZ | 008318-00/00 |
SINDOXA | 00A135-00/00 |
Für die Pflanzenschutzmittel gilt eine Abverkaufsfrist bis zum 19. September 2022 und eine Aufbrauchfrist bis zum 19. September 2022. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der Durchführungsverordnungen (EU) 2021/2081. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.