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Pflanzenschutz

Notfallzulassung für Pirimor G zur Bekämpfung von Gierschblattläusen an Möhren

Für das Pflanzenschutzmittel PIRIMOR G hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine Notfallzulassung erteilt.

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Appel
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Hiernach darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Pirimicarb an Möhren (Bund- und Waschmöhren) zur Bekämpfung von Gierschblattläusen eingesetzt werden. Die Notfallzulassung für PIRIMOR G gilt für den Zeitraum vom 23. Mai bis zum 19. September 2023.

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