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Pflanzenschutz

BVL erteilt Notfallzulassung für Asulox

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Asulox (Wirkstoff: Asulam) erteilt.

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Appel
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Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Herbizid Asulox gegen Unkräuter und hierbei insbesondere gegen Knöterich- und Kreuzkraut-Arten bei der Saatguterzeugung von Spinat eingesetzt werden.

Die Notfallzulassung für Asulox ist gültig für den Zeitraum vom 25. März bis zum 22. Juli 2022.

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