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App „profil bw“

Nachweise zum Gemeinsamen Antrag digital erstellen

Ab dieser Woche sind in der kostenlosen App „profil bw“ der Landwirtschaftsverwaltung die Aufträge zum Nachweis der Kennarten in den Öko-Regelungen 5 und FAKT II B3.2 verfügbar. Zur Nutzung der App gibt das Landwirtschaftsministerium folgende Hinweise.

von MLR erschienen am 30.08.2024
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Das Land Baden-Württemberg hat im Mai die kostenlose App „profil bw“ eingeführt. Sie soll die Landwirte beim Beantragen und Verwalten des Gemeinsamen Antrags entlasten. Einer Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) zufolge können Landwirte mithilfe der App ab sofort Fotos zu Prüfsachverhalten unkompliziert, schnell und für sie selbst frei planbar an die Verwaltung geben. Damit entfalle das aufwendige Ausfüllen von Formularen oder Abwarten von richtigen Zeitpunkten und beschleunige so auch die Antragsbearbeitung. Zudem fielen in der Regel weniger Kontrollbesuche beziehungsweise Nachkontrollen an und die Auszahlungen könnten rechtzeitig erfolgen, wie Minister Peter Hauk betont.

Anträge stehen digital bereit

Sei der Kalenderwoche 35 stehen die Aufträge zur Einreichung der Nachweise der Kennarten bei den Maßnahmen Öko-Regelung 5 beziehungsweise FAKT II B3.2 bereit.

Im Startjahr können mit der App „profil bw“, alternativ zur herkömmlichen Dokumentation über das amtliche Formular, Fotonachweise für folgende Fördermaßnahmen und Sachverhalte erbracht werden:

  • Öko-Regelung 5 (Extensive Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen mit Nachweis von mindestens vier Kennarten): Nachweis der Kennarten auf allen beantragten Teilschlägen des Betriebes
  • FAKT B3.2 (Bewirtschaftung von artenreichem Dauergrünland mit mindestens sechs Kennarten): Nachweis der Kennarten auf allen für FAKT B3.2 beantragten Teilschlägen des Betriebes

In den folgenden Fällen können die Nachweise ausschließlich mit der App erbracht werden:

  • Teilschläge (rote Ergebnisse), bei denen über die Satellitendatenauswertung im Rahmen des Flächenmonitorringsystems die Antragsangaben nicht bestätigt werden konnten oder eine Bewirtschaftungsauflage als nicht erfüllt bewertet wurde: Nachweis der tatsächlichen Situation vor Ort für die betroffenen Teilschläge des Betriebes
  • Nutzungen, die unter Glas angebaut werden: Nachweis der angebauten Kultur auf den betroffenen Teilschlägen des Betriebes

Die neueste Version der App „profil bw“ wird beim Öffnen automatisch aktualisiert. Mit dem Button rechts oben auf der Startseite wird die Auftragsliste aktualisiert. Danach sind die Aufträge sichtbar.

Nachweis der Kennarten

Für den Nachweis der Kennarten für die Öko-Regelung 5 oder FAKT B3.2 ist zu beachten:

Für jeden beantragten Teilschlag ist das Vorkommen der Kennarten nach der in der Broschüre „Artenreiches Grünland – Anleitung zur Einstufung von Flächen für die Förderung im Rahmen der Öko-Regelung 5 und FAKT II“ (Seite 8) festgelegten Methode zu ermitteln und für den Einzelschlag mittels georeferenzierter Fotos zu dokumentieren. Dabei ist der Schlag entlang einer Diagonalen zu durchschreiten und die Wegstrecke gedanklich in drei gleiche Abschnitte zu teilen. Für jedes dieser Drittel sind für die Maßnahme Öko-Regelung 5 vier Fotos verschiedener Kennarten einzureichen. Für die Maßnahme FAKT II B3.2 sind sechs Fotos erforderlich. Insgesamt sind je Teilschlag für die Öko-Regelung 5 mindestens 12 Fotos und für FAKT B3.2 mindestens 18 Fotos einzureichen.

Wer unsicher ist, ob Fotos die entsprechende Qualität haben, kann bis zu drei Fotos je Teilschlag zusätzlich einreichen. Die Fotos sollten die entsprechende Kennart gut zeigen. Beim Fotografieren ist darum auf folgende Parameter zu achten:

  • Entfernung zur Pflanze
  • Lichtverhältnisse
  • Schärfe des Fotos

Mit der frei verfügbaren App „Flora Incognita“ kann überprüft werden, ob die Parameter so gewählt wurden, dass die Kennart erkannt wird. Weitere Informationen und Beispiele für Fotos sind im Handbuch der App zu finden.

Früher im Jahr aufgenommene Fotos sind in der Galerie der App gespeichert. Nach dem Öffnen eines Auftrags werden die Fotos in der Galerie entsprechend dem Abstand zum ausgewählten Teilschlag sortiert angezeigt, sodass die Zuordnung zum richtigen Teilschlag einfach möglich ist.

Für die Einreichung der Nachweise ist Voraussetzung, dass georeferenzierte Fotos mit der vom Land zur Verfügung gestellten App aufgenommen werden. Georeferenziert bedeutet, dass jedes Foto, das über die App erstellt wird, automatisch mit Informationen über den Aufnahmestandort, Aufnahmerichtung, Datum und Uhrzeit versehen wird. Mit anderen Verfahren aufgenommene Fotos können deshalb nicht akzeptiert werden. Sofern die Nachweisführung über georeferenzierte Fotos für die beantragten Teilschläge nicht vollständig möglich ist, muss die Dokumentation für sämtliche beantragte Teilschläge anhand des amtlichen Formulars erfolgen.

Der Nachweis ist jährlich neu zu erstellen. In den Vorjahren erstellte Nachweise sind für das Antragsjahr 2024 nicht mehr gültig und erfüllen die Fördervoraussetzungen nicht.

Das Formular kann im Infodienst unter Formulare/Merkblätter/Informationen zum Gemeinsamen Antrag 2024 abgerufen werden und ist auf dem Betrieb für den Fall einer Vor-Ort-Kontrolle bereitzuhalten. Unter folgenden Link finden Sie das Formular: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Gemeinsamer+Antrag

Wer sich für die Dokumentation auf dem amtlichen Formular entschieden hat, lässt den in der App vorhandenen Auftrag unbeantwortet stehen.

Für den Nachweis bei Teilschlägen mit rotem Ergebnis ist zu beachten:

Das Flächenmonitoringsystem überprüft für jeden Teilschlag anhand der Satellitendatenauswertung, ob der in FIONA angegebene Nutzcode mit der tatsächlichen Bewirtschaftung des Teilschlags übereinstimmt und ob die jeweiligen Bewirtschaftungsauflagen auf dem Teilschlag eingehalten wurden. Bei Teilschlägen, die rot markiert sind, konnte das System die Antragsangaben nicht bestätigen.

Sollte die tatsächliche Nutzung und Bewirtschaftung des Teilschlags von den Angaben in FIONA abweichen, sind in FIONA die Antragsdaten zu ändern und der Gemeinsame Antrag in FIONA erneut bis zum 30. September 2024 einzureichen, damit die Änderungen der Verwaltung bekannt werden.

Sind die bisherigen Antragsangaben tatsächlich doch korrekt, so kann dies mit einem Fotonachweis in der App „profil bw“ von dem jeweiligen Teilschlag nachgewiesen werden. Ab Ende August 2024 werden zu Flächen mit roten Ergebnissen die entsprechenden Aufträge zur Einreichung der Nachweise in der App bereitgestellt. Das Foto als Reaktion auf den entsprechenden Auftrag kann über die App an die Verwaltung gesendet werden.

Zum Thema Weitere Informationen

Für inhaltliche Fragen und Auskünfte zu einzelnen Aufträgen der App „profil bw“ stehen die zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden zur Verfügung. Technischen Fragen beantwortet der Benutzerservice Landwirtschaft des LGL unter Tel. 07154/9598-350 oder E-Mail: benutzerservice-fiona@lgl.bwl.de. Die Kontaktzeiten sind unter https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Gemeinsamer%20Antrag/FIONA_Antragsstellung zu finden.

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