Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher Was ist mit der Rente bei Tod von Eltern oder Partnern? (Teil 2)
Grundsätzlich bestehen für den geschiedenen Ehegatten keine Rentenansprüche mehr. Einzige Ausnahme: Die Ehe wurde vor dem 1. Juli1977 geschieden, der überlebende wie auch der verstorbene Ehegatte haben nicht wieder geheiratet und es bestand ein Unterhaltsanspruch bis zum Tod.