Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher Neuregelung im Vertretungsrecht und Sinn der Vorsorgevollmacht
Der Gesetzgeber hat in einer der letzten Sitzungen des Bundestages vor der Sommerpause noch eine wesentliche gesetzliche Änderung des Vormundschaftsrechts mit Wirkung zum 1. Januar 2023 verabschiedet.





















