Schaden am Spargel durch Wildkaninchen
Die Verpflichtung zum Ersatz eines Wildschadens besteht unter anderem dann nicht, wenn Freilandpflanzungen von Gartengewächsen betroffen sind und die Herstellung von üblichen Schutzvorkehrungen unterblieben sind, die unter gewöhnlichen Umständen zur Abwendung des Schadens ausreichen.