Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Das gemeinschaftliche Ehegattentestament
Die gemeinschaftliche Verfügung von Eheleuten ist immer noch die am häufigsten vorkommende Testamentsform zwischen Eheleuten.
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Wie auch der Erbvertrag zwischen Eheleuten wirft das gemeinschaftliche Testament dabei immer wieder die Frage auf, inwieweit die Eheleute gemeinschaftliche Verfügungen von Todes wegen getroffen haben, die den überlebenden Ehegatten binden, sodass er nicht mehr anders verfügen kann. Klauseln und Änderungen beachten Häufig schließen die Eheleute in Deutschland ein sogenanntes Berliner Testament ab, in welchem sie sich wechselseitig als alleinige Erben einsetzen und die gemeinschaftlichen Kinder als sogenannte Schlusserben. Wenn alles harmonisch verläuft, ist das sicherlich rechtlich eine sinnvolle Verfügung. Aber was, wenn ein Kind sich nach dem Tod des ersten Ehegatten ungebührlich gegenüber dem überlebenden Ehegatten verhält oder sich von...
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