Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher Vorfälligkeitsentschädigungen für die vorzeitige Rückführung von Immobiliendarlehen
Vor mehr als dreißig Jahren hat das höchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof (BGH), zugunsten der Banken entschieden, dass diese bei einer vorzeitigen Kreditrückführung ihren „Schaden“ nicht mehr konkret berechnen und dem Kunden darlegen müssen.