Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher Das Testament des Gartenbauunternehmers
Der letzte Wille des Menschen ist frei. So sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch ausdrücklich vor. Niemand kann gezwungen werden, in einer bestimmten Weise seinen letzten Willen zugunsten von anderen Personen formulieren zu müssen. Dies gilt auch für Ehepaare.





















