Und das, wie der vor dem LAG Hamm verhandelte Fall zeigt, durchaus auch ohne persönlichen Arztkontakt. Für Arbeitgeber stellt sich die Frage: Muss ein solches „Online-Attest“ akzeptiert werden, und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind möglich? Gemäß Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie ist ein Praxisbesuch nicht zwingend: Auch Video-Sprechstunden oder telefonische Konsultationen können zu einer wirksamen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung führen. Unverzichtbar ist jedoch, dass eine ärztliche Befundung durch einen approbierten Arzt stattfindet. Reine Fragebögen ohne jeden Arztkontakt genügen diesen Anforderungen nicht, so das Urteil. Das Angebot klang verführerisch Ein Arbeitnehmer meldete sich krank und reichte eine Bescheinigung ein, die...