Neue EU-Datenverordnung
Ab 12. September 2025 müssen unter anderem Akteure in der Landwirtschaft die neue EU-Datenverordnung (Data Act) verpflichtend anwenden. Was ändert sich für Hersteller und Nutzer smarter Landmaschinen?
von Redaktion Quelle BMLEH erschienen am 06.07.2025Mit Inkrafttreten der EU-Datenverordnung (Data Act) im September 2025 müssen Nutzer vernetzter Landmaschinen, zum Beispiel Landwirtinnen und Landwirte, darüber informiert werden, welche Daten genau erhoben werden. Sie dürfen auf die Daten zugreifen und können diese mit Dritten teilen. Der Verkäufer der Landmaschine muss künftig dem Landwirt die Informationen über die Art der gespeicherten Daten, das Datenformat und die Zugangsmöglichkeiten (Schnittstelle oder Cloud) zur Verfügung stellen.
Wie genau die Kommunikation der Daten erfolgt, vereinbaren Hersteller und Landwirte vertraglich. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat Musterbedingungen für Verträge veröffentlicht.
Außerdem gibt es eine schriftliche Kurzinformation. Darin enthalten: Ein schneller Überblick über die Rechte und Pflichten und welche Schritte die Maschinenhersteller und die Landwirte überprüfen sollten.
Ab September gelten damit europaweit einheitliche, verbindliche Regelungen für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung. An der Hochschule Osnabrück wurde eine Beobachtungsstelle für Verträge über die Nutzung der von smarten Landmaschinen generierten Daten, das sogenannte AgriData-Observatory eingerichtet.
Die EU-Datenverordnung ist ab dem 12. September 2025 anwendbar. Ihr Ziel ist es, das ungenutzte wirtschaftliche Potenzial von Daten smarter Maschinen zu erschließen. Dazu gehören smarte Landmaschinen und verbundene Dienstleistungen, zum Beispiel Farmmanagementsysteme. Nutzer dieser vernetzten Produkte haben das Recht, über ihre generierten Daten zu verfügen und über deren Nutzung zu bestimmen. Der Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen bleibt unberührt.
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