Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Tücken des Baurechts im Außenbereich
Gartenbauunternehmer und -unternehmerinnen genießen das Privileg, dass ihnen das sogenannte „Bauen im Außenbereich“ gestattet ist, sofern die baurechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Dies stellt eine besondere Privilegierung des Baurechts dar, das in diesem Maße nur Landwirten gewährt wird.
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Die Errichtung eines Gewächshauses oder einer Halle zur Veredelung oder Verpackung von Gemüse ist meist ohne größere Probleme baurechtlich im Außenbereich zulässig, denn sie dienen den notwendigen Grundlagen des Gartenbaubetriebes. Ausgleichsflächen im Sinne des Naturschutzrechts dafür schaffen zu müssen, sind regelmäßige Auflagen, die mit solchen Bauvorhaben verbunden werden. Ferienwohnungen im Außenbereich Auch zulässig sein kann die Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes für den Gartenbauunternehmer im Außenbereich, so die Errichtung von Kühlräumen zur Lagerung von Gemüse im Erdgeschoss eines neu zu errichtenden Gebäudes und Ferienwohnungen im Obergeschoss. Letztere sind aber nur zulässig, wenn sie tatsächlich als Ferienwohnungen...
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