Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwalt Elmar Uricher
Rücksichtnahmegebot im Baurecht
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung in erfreulich klarer Weise neuerlich entschieden, dass zwischen Grundstücksnachbarn ein besonderes öffentlich-rechtliches Gebot der Rücksichtnahme gilt.
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Ein Grundstücksnachbar kann von dem anderen verlangen, so der BGH, die Pferdehaltung in einem Offenstall zu unterlassen, den dieser ohne Baugenehmigung und unter Verstoß gegen das öffentlich-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme errichtet hat. Die Streitparteien sind Grundstücksnachbarn. Die unterlegene Grundstücksnachbarin betreibt einen Pferdehof und errichtete, ohne eine Baugenehmigung einzuholen auf ihrem im Außenbereich gelegenen Grundstück in einer Entfernung von etwa 12 m vom Einfamilienhaus der anderen Grundstücksnachbarin einen Offenstall für Pferde und stellte darin Pferde ein. Historie des Falls Die Bauaufsichtsbehörde lehnte die Erteilung einer Baugenehmigung ab. Die Baubehörde machte deutlich, dass sich der Stall unmittelbar an...
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