Aktuelle Urteile erläutert Rechtsanwältin Sonia Uricher
Der gesetzliche Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit
Kein/e Arbeitnehmer/in kann es vermeiden, während seiner Beschäftigung hin und wieder krank zu werden. Auch wenn die Wartezimmer der Arztpraxen derzeit nicht, wie sonst im Winter, mit erkälteten Menschen überfüllt sind, ein kleiner Unfall, eine Verletzung oder doch die Ansteckung mit einem Virus reichen schon aus und der Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig.
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Neben der Arbeitsunfähigkeit setzt die Lohnfortzahlung voraus, dass der Arbeitnehmer seiner Meldepflicht nachkommt, also den Arbeitgeber unverzüglich darüber informiert, dass er arbeitsunfähig ist. Oft stellt sich hierbei die Frage, wie schnell Beschäftigte sich krankmelden müssen. Die Antwort lautet: so schnell wie möglich, also noch vor dem eigentlichen Arbeitsbeginn. Wie diese Meldung zu erfolgen hat, wird von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich gehandhabt, hier muss der Arbeitnehmer sich im Zweifelsfall erkundigen. Hat er eine Handynummer seines Vorgesetzten, ist eine Nachricht per SMS oder WhatsApp in einem jungen Unternehmen vermutlich ausreichend, wenn diese Art der Kommunikation üblich ist. Der persönliche Anruf ist der...
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