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Wann darf ein landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne des Baugesetzbuches angenommen werden?
In einer wegweisenden Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen festgestellt, welche Kritierien gegeben sein müssen, damit ein landwirtschaftlicher Betrieb angenommen werden kann, dem dann die baurechtlichen Priviligierungen des Baugesetzbuches zukommen können.
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In der Entscheidung geht es darum, inwieweit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Baugenehmigung nach § 35 Baugesetzbuch erlangen kann, also um das priviligierte Bauen im Außenbereich. Diese Entscheidung ist besonders beachtenswert für die Praxis, da das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Kritierien, die für die Erteilung einer solchen Genehmigung gegenüber einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vorliegen müssen, sehr streng gefasst hat. Diese Entscheidung wird in der Praxis deshalb viel Beachtung finden. Das Gericht hat dabei festgestellt, dass ein landwirtschaftlicher Betrieb i. S. d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB das Merkmal der „Nachhaltigkeit“ erfüllen muss und ebenso durch eine spezifische betriebliche Organisation auf...
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