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Interview mit Nico Weschenfelder, Betriebsprüfer der DRV BW

Drum prüfe, wer Mitarbeiter einstellt

Einige Saisonarbeitskräfte stammen aus Deutschland, viele von ihnen kommen aus dem europäischen Ausland. Doch wie sind sie versichert? Und was müssen Betriebe bei der Einstellung beachten? Antworten darauf gibt Betriebsprüfer Nico Weschenfelder von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW). Wer eine Beratung vor Ort wünscht, kann sich unter www.drv-bw.de/firmenservice zu diesem Angebot der DRV informieren. Von März bis Juli 2023 finden zudem Präsenz- und Online-Seminare zum Thema statt. Mehr dazu lesen Sie auf S. 70 in dieser Ausgabe.

Veröffentlicht am
Nico Weschenfelder, Betriebsprüfer der DRV BW
Nico Weschenfelder, Betriebsprüfer der DRV BWDRV BW/Pellner
»Gemüse«: Herr Weschenfelder, wie ist die Saisonarbeit in der Landwirtschaft sozialversicherungsrechtlich einzuordnen? Nico Weschenfelder: Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft sind in der Regel kurzfristig beschäftigt. Das heißt, weder Arbeitgebende noch Arbeitnehmende müssen Sozialversicherungsbeiträge an Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen. Es besteht also keine Sozialversicherungspflicht. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt immer dann vor, wenn die Beschäftigung nicht regelmäßig, sondern gelegentlich ausgeübt wird. Dabei sind bestimmte Zeitgrenzen einzuhalten. Die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle. Außerdem darf die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt werden. »Gemüse«: Wann liegt eine...
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