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Schaden am Spargel durch Wildkaninchen

Die Verpflichtung zum Ersatz eines Wildschadens besteht unter anderem dann nicht, wenn Freilandpflanzungen von Gartengewächsen betroffen sind und die Herstellung von üblichen Schutzvorkehrungen unterblieben sind, die unter gewöhnlichen Umständen zur Abwendung des Schadens ausreichen.
Veröffentlicht am
Wenn ein Landwirt oder Gärtner solche Schutzvorkehrungen nicht getroffen hat, kommt es darauf an, ob es sich bei angebautem Spargel um Gartengewächse handelt oder aber um Feldgewächse, für die ein Schadensersatzanspruch dann nicht in Frage kommt, wenn der Verantwortliche keine Schutzvorrichtungen angelegt hat. Der Bundesgerichtshof entschied schon früher, dass in Gärten und in der für Gärtnereien typischen Anbauweise gezogene Pflanzen ihre hierdurch vermittelte Eigenschaft als Gartengewächse nicht schon dadurch verlieren, dass sie feldmäßig angebaut werden. Es ist also durchaus denkbar, dass Spargel in der eigenen Gegend als Gartengewächse, in einer anderen Gegend als Feldpflanzen angesehen werden. So kann auch durch allgemeine...
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