Gewerblichkeit hat steuerliche und außersteuerliche Auswirkungen
Welche weiteren Folgen hat das „Hofladenurteil“?
Wie im Kommentar der Ausgabe Gemüse Nr. 3/ 2010 zur Problematik der Gewerblichkeit als Konsequenz des neuen Hofladenurteils verwiesen wurde, ist die Finanzverwaltung auf die Unterscheidung verschiedener Absatzwege nicht eingegangen, obwohl der Bundesfinanzhof (BFH) neben einem gewerblichen Hofladen ausdrücklich noch landwirtschaftliche Umsätze zugelassen hat.
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Es wurde keine Ausnahmeregelung geschaffen Es gibt nicht zuletzt im Gemüsebau vielfach Fälle, in dem ein Produzent mit einem Abnehmer Lieferverträge hat und diese zeitweilig nur dadurch erfüllen kann, dass er Zukaufsware von anderen Kollegen einkauft und an den Abnehmer liefert. Obwohl dieses Problem der Finanzverwaltung ausführlich vorgetragen wurde, sah man sich nicht genötigt, hierfür eine Ausnahmeregelung zu schaffen. Das bedeutet für diese Betriebe, dass sie bei fortlaufender Überschreitung der neuen Zukaufsgrenzen nach Ablauf von drei Jahren zumindest für diese Zukaufsware die Gewerblichkeit annehmen müssen. Wie bereits dargestellt, verschärft sich das Problem noch für Personengesellschaften wie GdbR, OHG oder KG, die dann ja...
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