Altprodukte, Aufbrauchfristen und die rechtlichen Folgen Pflanzenschutz-Zulassungen: Die Tücke steckt in der Nummer
Bei der Wiederzulassung von Pflanzenschutzmitteln müssen aus formalrechtlichen Gründen die Altprodukte innerhalb von zwei Jahren aufgebraucht werden. Die Folgen und Lösungsmöglichkeiten werden hier dargestellt.