Übergangsgesetz für die vorläufige Durchführung unmittelbar geltender Vorschriften der EU beim Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
(BOG) Die Verordnung (EG) Nr. 1107/ 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ab dem 14. Juni 2011 unmittelbar anzuwenden. Dabei bedarf es keiner nationalen Umsetzung.





