Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Übergangsgesetz für die vorläufige Durchführung unmittelbar geltender Vorschriften der EU beim Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln

(BOG) Die Verordnung (EG) Nr. 1107/ 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) ab dem 14. Juni 2011 unmittelbar anzuwenden. Dabei bedarf es keiner nationalen Umsetzung.
Veröffentlicht am
Dieser Artikel ist in der erschienen.
PDF herunterladen
Artikel teilen:
National festzulegen sind aber die zur Durchführung der in der Verordnung geregelten Verfahren zuständigen Behörden. Darauf weist der Bundesausschuss Obst und Gemüse (BOG) hin.
Derzeit ist aber davon auszugehen, dass bis zum 14. Juni 2011 das geplante Gesetz zur Neuordnung des Pflanzenschutzrechtes und den dort zu regelnden Zuständigkeiten für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln nicht in Kraft treten wird, weil derzeit die Ressortabstimmung zwischen den Ministerien noch läuft und es auf Grund unterschiedlicher Positionen zwischen dem Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu wahrscheinlich längerwierigen Verzögerungen kommen wird.
Deshalb hat das Bundeskabinett am 2. Februar 2011 beschlossen, ein Übergangsgesetz zu erlassen, mit dem die Kontinuität der Pflanzenschutzmittelzulassung gewahrt und sichergestellt wird und mit dem die bisherigen Zuständigkeiten der Behörden bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln über den 14. Juni 2011 hinaus bestehen bleiben und somit der bisherigen Rechtslage im Pflanzenschutzgesetz entsprechen. Vorgesehen ist, dass das Gesetzgebungsverfahren so durchgeführt wird, dass eine Verkündung dieses Übergangsgesetzes vor dem 14. Juni 2011 – also vor dem Inkrafttreten der EU-Verordnung – erfolgt.
Mehr zum Thema: