BVL legt Pflanzenschutz-Kontrollprogramm 2009 vor
(BOG) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, so der Bundesausschuss Obst und Gemüse, bestätigt mit dem Pflanzenschutzkontrollprogramm 2009, dass Handel- und landwirtschaftliche Betriebe weitgehend korrekt und vorschriftsmäßig mit Pflanzenschutzmitteln umgehen.
- Veröffentlicht am
Probleme und Verstöße zeigt das BVL jedoch bei der Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen, also auf Bürgersteigen, Garagenauffahrten, Parkplätzen, Hof- und Gewerbeflächen, die teilweise ohne die erforderliche Genehmigung durchgeführt wurden.
Nach dem Pflanzenschutzgesetz ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf solchen befestigten Flächen verboten.
Bezüglich der Kontrollen in den landwirtschaftlichen Betrieben zeigt es sich, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft in der Regel korrekt erfolgt.
98,8% der beruflichen Anwender verfügten über die notwendige Sachkunde und bei 97,6% der Pflanzenschutzgeräte lag ein Nachweis über die turnusgemäße Überprüfung vor.
Anwendungs- und Bienenschutzbestimmungen wurden auf 95,7% der Flächen eingehalten. Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass die Beanstandungsraten nicht repräsentativ sind, da es sich bei einem Teil der Kontrollen um sogenannte anlassbezogene Kontrollen, also um Kontrollen mit einem bestehenden Verdacht, handelte.
Nach dem Pflanzenschutzgesetz ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf solchen befestigten Flächen verboten.
Bezüglich der Kontrollen in den landwirtschaftlichen Betrieben zeigt es sich, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft in der Regel korrekt erfolgt.
98,8% der beruflichen Anwender verfügten über die notwendige Sachkunde und bei 97,6% der Pflanzenschutzgeräte lag ein Nachweis über die turnusgemäße Überprüfung vor.
Anwendungs- und Bienenschutzbestimmungen wurden auf 95,7% der Flächen eingehalten. Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass die Beanstandungsraten nicht repräsentativ sind, da es sich bei einem Teil der Kontrollen um sogenannte anlassbezogene Kontrollen, also um Kontrollen mit einem bestehenden Verdacht, handelte.
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Normal
Kontrast