Erleichterungen für Saison-Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien
Arbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien können seit dem 1. Januar 2012 in der Land- und Forstwirtschaft, in der Obst- und Gemüseverarbeitung, im Hotel- und Gaststättengewerbe, sowie in Sägewerken ohne Arbeitsgenehmigung- EU beschäftigt werden.








